Als Kommunalunternehmen sind wir eine Anstalt des öffentlichen Rechts und somit in der Lage, Ihnen alle Vorteile des öffentlichen Dienstes zur Verfügung zu stellen. Neben einem sicheren und soliden Arbeitsplatz profitieren Sie von den Regelungen der Tarifverträge. Hierin sind unter anderem Urlaubsansprüche, betriebliche Altersvorsorge sowie Jahressonderzahlungen geregelt.
- Bezahlung nach dem TVöD bzw. TV-Ärzte
Das jeweilige Leistungsentgelt basiert auf verschiedenen Entgeltgruppen und -stufen. Es wird unter Berücksichtigung des Tätigkeitsbildes, der absolvierten Ausbildung und der vorhandenen Berufserfahrung ermittelt. Hierdurch wird jedem Mitarbeiter eine faire Vergütung gewährt, welche einer regelmäßigen Tarifsteigerung unterliegt. Ergänzt wird die Bezahlung vor allem durch umfangreiche Zulagenregelungen für die diversen Dienste, zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie Jubiläumsgeld. - Überstundenregelung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Auszubildende und Beschäftigte 38,5 Stunden, für Ärzte 40 Stunden. Mehrarbeitsstunden werden erfasst und können im Rahmen des Freizeitausgleichs abgebaut werden. - Arbeitszeitmodelle
Um auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mitarbeiter eingehen zu können, kommen über 1.000 verschiedene Arbeitszeitmodelle zum Einsatz. - Zusatzurlaub
Zusätzlich zu den 30 Urlaubstagen besteht je nach Schichtmodell Anspruch auf bis zu sechs weitere Tage. - Jahressonderzahlungen
Unseren Beschäftigten steht jährlich gem. §20 TVöD-K eine Sonderzahlung in Form des "Weihnachtsgeldes" zu. - Pflegeoffensive
Im Rahmen der Pflegeoffensive erhalten Pflegekräfte bei den Bezirkskliniken aktuell vorzugsweise unbefristete Arbeitsverträge. - Betriebliche Altersvorsorge
Unsere Mitarbeiter sind als Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei der BVK-Zusatzversorgung versichert. Die Beiträge dazu bezahlen wir als Arbeitgeber. Somit erhalten sie später eine Betriebsrente, deren Höhe und Voraussetzungen tarifvertraglich geregelt sind. Des Weiteren kann die Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung steuerbefreit aufgestockt werden.